Rechtschreibung
Vereinbarungen zu Rechtschreibüberprüfungen
- Lernzielkontrollen zu ausgewählten Themen des Deutschunterrichts:
Deutscharbeiten bestehend aus mindestens einem Rechtschreibteil und einem Grammatikteil u.a.
- Übungsdiktate
- Schleich- oder Laufdiktate
- Dosendiktate
- Partnerdiktate
- Lückentexte
- Fehlersuche/ Fehler verbessern in eigenen oder fremden Texten
- Fehlerbewertung:
- Nicht deutlich lesbare Buchstaben zählen als 1 Fehler.
- Fehlende Umlautstriche (ä, ö, ü) sind ganze Fehler.
- Fehlende i-Punkte werden als ganzer Fehler gerechnet.
- Fehlende, diktierte Satzzeichen gelten als ganze Fehler.
- Abschreibfehler sind ganze Fehler.
- Benotung von Rechtschreibübungen:
Je nach Schwierigkeitsgrad (z.B. Länge des Textes...) können sich Verschiebungen hinsichtlich der Notenstufe und der jeweilig zugeordneten Fehlerzahl ergeben.
