Rechtschreibung

Vereinbarungen zu Rechtschreibüberprüfungen

- Lernzielkontrollen zu ausgewählten Themen des Deutschunterrichts:
Deutscharbeiten bestehend aus mindestens einem Rechtschreibteil und einem Grammatikteil u.a.

  • Übungsdiktate
    • Schleich- oder Laufdiktate
    • Dosendiktate
    • Partnerdiktate
  • Lückentexte
  • Fehlersuche/ Fehler verbessern in eigenen oder fremden Texten

- Fehlerbewertung:

    • Nicht deutlich lesbare Buchstaben zählen als 1 Fehler.
    • Fehlende Umlautstriche (ä, ö, ü) sind ganze Fehler.
    • Fehlende i-Punkte werden als ganzer Fehler gerechnet.
    • Fehlende, diktierte Satzzeichen gelten als ganze Fehler.
    • Abschreibfehler sind ganze Fehler.

- Benotung von Rechtschreibübungen:

Je nach Schwierigkeitsgrad (z.B. Länge des Textes...) können sich Verschiebungen hinsichtlich der Notenstufe und der jeweilig zugeordneten Fehlerzahl ergeben.